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   LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2010 - L 4 KR 44/09   

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https://dejure.org/2010,9581
LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2010 - L 4 KR 44/09 (https://dejure.org/2010,9581)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20.01.2010 - L 4 KR 44/09 (https://dejure.org/2010,9581)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20. Januar 2010 - L 4 KR 44/09 (https://dejure.org/2010,9581)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Balneo-Photo-Dauertherapie zur Behandlung der Vitiligo gehört nicht zum Leistungsumfang - Verfassungsmäßigkeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Erstattung von Kosten für eine Behandlung mittels ambulanter synchroner Balneo-Photo-Dauertherapie durch die gesetzliche Krankenversicherung; Notwendigkeit des Bestehens eines Kausalzusammenhangs zwischen einer rechtswidrigen Ablehnung der Leistung durch die Krankenkasse ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von Kosten für eine Behandlung mittels ambulanter synchroner Balneo-Photo-Dauertherapie durch die gesetzliche Krankenversicherung; Notwendigkeit des Bestehens eines Kausalzusammenhangs zwischen einer rechtswidrigen Ablehnung der Leistung durch die Krankenkasse ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für die Balneo-Photo-Dauertherapie zur Behandlung der Vitiligo

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nikolaus-beschluss.de (Kurzinformation)

    Ambulante synchrone Balneo-Photo-Dauertherapie (Bade-PUVA-Therapie) - Vitiligo

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2010 - L 4 KR 44/09
    Ohne Hinzutreten besonderer Umstände ist die Vitiligo keine lebensbedrohliche oder regelmäßig tödliche Erkrankung im Sinne des Beschlusses des BVerfG vom 6.12.2005 - 1 BvR 347/98.

    Der Senat hat durch den damaligen Berichterstatter am 23. Juni 2004 einen Erörterungstermin durchgeführt und im Hinblick auf die anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Verfahren Az.: 1 BvR 347/98 auf Antrag der Beteiligten das Ruhen des Verfahrens angeordnet.

    Mit Schriftsatz vom 29. Januar 2009 - eingegangen am 2. Februar 2009 - hat der Kläger das Verfahren aufgenommen und zur Begründung seiner Berufung auf den Beschluss des BVerfG vom 6. Dezember 2005 im Verfahren Az.: 1 BvR 347/98 verwiesen.

    Nach dem Beschluss des BVerfG vom 6.12.2005 (1 BvR 347/98) setzt die verfassungskonforme Auslegung voraus, dass eine lebensbedrohliche oder regelmäßig tödlich verlaufende Erkrankung vorliegt, dass keine andere Therapie verfügbar ist und dass die begründete Aussicht auf einen Behandlungserfolg besteht.

  • BSG, 05.05.2009 - B 1 KR 15/08 R

    Krankenversicherung - hochgradige Sehstörung begründet keine notstandsähnliche

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2010 - L 4 KR 44/09
    Nach der Rechtsprechung des BSG gilt der Grundsatz, dass eine neue ambulante Behandlungsmethode erst dann zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehört, wenn sie von dem in den hier streitbefangenen Jahren 2000/2001 zuständigen BA, dem heutigen Gemeinsamen Bundesausschuss (GemBA), anerkannt war (vgl. BSG, Urteil vom 5. Mai 2009 - Az.: B 1 KR 15/08 R).

    Hinsichtlich des Todes wird eine notstandsähnliche Situation im Sinne einer in einem gewissen Zeitdruck zum Ausdruck kommenden Problematik gefordert (vgl. z.B. BSG, Urteile vom 27. März 2007, Az.: B 1 KR 30/06 R und vom 5. Mai 2009, Az.: B 1 KR 15/08 R).

  • BSG, 27.03.2007 - B 1 KR 30/06 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf cannabinoidhaltige Arzneimittel zur

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2010 - L 4 KR 44/09
    Hinsichtlich des Todes wird eine notstandsähnliche Situation im Sinne einer in einem gewissen Zeitdruck zum Ausdruck kommenden Problematik gefordert (vgl. z.B. BSG, Urteile vom 27. März 2007, Az.: B 1 KR 30/06 R und vom 5. Mai 2009, Az.: B 1 KR 15/08 R).
  • BSG, 28.02.2008 - B 1 KR 15/07 R

    Beantragung des Vertragsarztes bei Krankenkasse auf Nichtstellung eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2010 - L 4 KR 44/09
    Die Vitiligo ist kein Seltenheitsfall einer Krankheit im Sinne der Rechtsprechung des BSG zu § 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB V (vgl. z.B.: BSG, Urteil vom 28.2.2008 - B 1 KR 15/07 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2005 - L 4 KR 83/04
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2010 - L 4 KR 44/09
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senates (vgl. Senatsurteil vom 18. Mai 2005, Az: L 4 KR 83/04; Beschluss vom 3. August 2006, Az: L 4 KR 57/05).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.08.2006 - L 4 KR 57/05
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2010 - L 4 KR 44/09
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senates (vgl. Senatsurteil vom 18. Mai 2005, Az: L 4 KR 83/04; Beschluss vom 3. August 2006, Az: L 4 KR 57/05).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2006 - L 4 KR 45/06
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2010 - L 4 KR 44/09
    Das ist entsprechend dem Grundgedanken des § 2 Abs. 2 Satz 3 SGB V erst dann der Fall, wenn die Behandlungsmethode hinsichtlich ihrer Qualität und Wirksamkeit dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entspricht (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 8.11.2006 - Az.: L 4 KR 45/06).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.04.2010 - L 4 KR 47/09
    Das ist entsprechend dem Grundgedanken des § 2 Abs. 2 Satz 3 SGB V erst dann der Fall, wenn die Behandlungsmethode hinsichtlich ihrer Qualität und Wirksamkeit dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entspricht (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 8.11.2006 - AZ.: L 4 KR 45/06 und vom 20. Januar 2010, AZ: L 4 KR 44/09).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2010 - L 4 KR 217/08
    Das ist entsprechend dem Grundgedanken des § 2 Abs. 2 Satz 3 SGB V erst dann der Fall, wenn die Behandlungsmethode hinsichtlich ihrer Qualität und Wirksamkeit dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entspricht (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 8.11.2006 - AZ.: L 4 KR 45/06 und vom 20. Januar 2010, AZ: L 4 KR 44/09).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.07.2010 - L 4 KR 405/09
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senates (vgl. Senatsurteil vom 18. Mai 2005, Az: L 4 KR 83/04; Beschluss vom 3. August 2006, Az: L 4 KR 57/05, Senatsurteil vom 20. Januar 2010, Az: L 4 KR 44/09).
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